Privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte
Sowohl private Krankenkassen als auch die Beihilfe erstatten normalerweise die Kosten für die ersten vier oder fünf Stunden – die probatorischen Sitzungen – und die anschließende ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis problemlos. Es empfiehlt sich aber, vor unserem Erstgespräch zu klären, ob Ihr Versicherungsvertrag die Kostenerstattung für eine ambulante Psychotherapie vorsieht und welche Formalitäten zu beachten sind.
Gesetzlich Krankenversicherte
Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist möglich.
Privatzahler & Privatzahlerinnen
Die Kosten einer privat bezahlten Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (100,55€ pro Therapiestunde). Für Menschen mit geringem Einkommen sind gesonderte Vereinbarungen möglich.